Brand- und Zivilschutz (Vorbeugender Brandschutz)
Die Abteilung Brand- und Zivilschutz besteht derzeit aus vier Mitarbeitern und wird von Alexander Hauger als Abteilungsleiter geleitet. Die Hauptaufgaben der Abteilung sind der Vorbeugende Brandschutz, die Einsatzplanung und der Zivilschutz.
Kontakte:
Ansprechpartner Einsatzplanung u. Zivilschutz
Alexander Hauger
07721 / 82-1131
07720 / 82-1127
bz-feuerwehr@~@villingen-schwenningen.de
Nadja Will
07721 / 82-1140
07720 / 82-1127
vb-feuerwehr@~@villingen-schwenningen.de
Stephan Groß
07721 / 82-1141
07720 / 82-1127
vb-feuerwehr@~@villingen-schwenningen.de
Nico Mertel
07721 / 82-1136
07720 / 82-1127
vb-feuerwehr@~@villingen-schwenningen.de
Alle wichtigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich.
Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
Unter dem Begriff Brandschutz fallen sämtliche Maßnahmen (baulichen, technischen oder organisatorischen Maßnahmen), welche der Ausbreitung eines Brandes sowie dessen Entstehung entgegenwirken und vorbeugen und/oder deren Ausmaß reduzieren (Vorbeugender Brandschutz). Ebenfalls inbegriffen sind Maßnahmen zur Rettung von Menschen und Tieren sowie Maßnahmen zur Sicherstellung wirksamer Löschmaßnahmen (abwehrender Brandschutz).
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt durch uns als "Brandschutzdienststelle" bzw. Fachbehörde eine Beteiligung in Form einer Stellungnahme auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung bezüglich der Belange der Feuerwehr.
Brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten - hierzu gehört auch die Beratung von Architekten und Bauherren in Brandschutzfragen die die Angelegenheiten der Feuerwehr betreffen, sowie die Beteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Für eine objektspezifische Fachplanung oder eine Überprüfung des Brandschutzes wird seitens der Feuerwehr Villingen-Schwenningen grundsätzlich an externe Brandschutzfachplaner und/oder Brandschutzsachverständigen verwiesen.
Leiterstellprobe
Die Leiterstellprobe stellt in Bestandsgebäuden ein probates Mittel dar, um zu überprüfen, ob die bestehenden Leiterpositionen/Notausstiege erreicht und somit ein Rettungsweg über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden kann. Oftmals wird dies erforderlich, wenn bisher ungenutzter Dachraum als Wohnraum genutzt werden soll und die bauliche Situation im Bestand nicht vollkommen der Norm entspricht. Der Antrag auf Leiterstellprobe (PDF, 65kB) ist im Vorfeld durch einen Planer rechtzeitig bei der Brandschutzdienststelle einzureichen.
Brandverhütungsschau
Laut der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) müssen bestimmte bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung im Abstand von höchstens fünf Jahren überprüft werden. Diese Begehungen dienen der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. In diesem Zusammenhang wird unter anderem geprüft, ob die in der Baugenehmigung festgeschriebenen Auflagen, zur Erfüllung der Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes, eingehalten werden. Die Durchführung der Brandverhütungsschau erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Baurechtsamt, hierbei werden die Objekte gemeinsam mit den Eigentümern und/oder Betreibern begangen. Werden Missstände festgestellt, so werden diese dokumentiert und deren Behebung aufgefordert.
Feuerwehrplan
Der Feuerwehrplan stellt ein Einsatzmittel für die Einsatzkräfte der Feuerwehr dar. Er dient der schnellen Orientierung und Übersicht am Objekt. Neben Planunterlagen des Gebäudes beinhaltet ein Feuerwehrplan zudem mehrere Informationen wie z. B. Nutzerkreis, Hinweise auf besondere Gefahrstoffe, wichtige Rufnummern, etc.
Feuerwehrpläne sind in der Regel durch eine Baugenehmigung baurechtlich gefordert oder ergeben sich aus dem Erfordernis einer Brandmeldeanlage im Gebäude. Zur Erstellung von Feuerwehrpläne bestehen Hinweise in der DIN 14095 sowie der DIN 14034-6. Für die Stadt Villingen-Schwenningen bestehen zudem eigene ergänzende Ausführungsbestimmungen (PDF, 403 kB), welche die Gestaltung der Feuerwehrpläne (siehe Musterplan [PDF, 1,4 MB]) weiter konkretisieren.
Feuerwehrpläne sind immer mit der Brandschutzdienststelle im Vorfeld abzustimmen!
Brandmeldeanlage
Die Brandmeldeanlage ist eine Anlagenkomponente, welche unter anderem der Detektion eines Brandereignisses und der Weiterleitung dieser Information an die ständig besetzte Leitstelle dient. Dadurch kann eine frühzeitige Alarmierung der örtlichen Feuerwehr bei einem Brandereignis erzielt werden. Brandmeldeanlagen werden üblicher Weise in Sonderbauten bzw. als baurechtliche Kompensationsmaßnahmen installiert. Die Bedingungen zur Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle können beim Landratsamt eingesehen werden.
Zur Aufschaltung einer neuen Brandmeldeanlage ist der Antrag für den Aufschalttermin (PDF, 128 kB) drei Wochen im Vorfeld der Brandschutzdienststelle zuzusenden. Ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) ist regelmäßig Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Bei Erstinstallation gilt es im Vorfeld die Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots (Anhang A-Vereinbarung-) (PDF, 123 kB) auszufüllen und bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen. Müssen die Schlüssel innerhalb eines Feuerwehrschlüsseldepots ausgetauscht oder entfernt werden (z.B. aufgrund einer neuen Schließanlage o. ä.) gilt es dies mit dem Antrag auf Schlüsseleingabe/Rückgabe (PDF, 66 kB) rechtzeitig bei der Brandschutzdienststelle zu beantragen. Brandmeldeanlagen bestehen neben den eigentlichen Brandmeldern (wie z. B. Rauchmelder, Wärmemelder, Handmelder, …) auch aus weiterer Peripherie (z. B. FIZ – Feuerwehrinformationszentrum) für die Feuerwehr. Im Zugangsbereich für die Feuerwehr ist der angestammte Platz für solche Peripherie.
Die genaue Position ist hierbei stets im Vorfeld mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
Feuerwehrlaufkarten
Für jede Brandmeldeanlage sind geeignete Feuerwehrlaufkarten herzustellen und im Bereich der Feuerwehr Peripherie (FIZ – Feuerwehrinformationszentrum) vorzuhalten.
Die Ausführung dieser Feuerwehrlaufkarten ist den örtlich gültigen Ausführungsbestimmungen (PDF, 1,1 MB) zu entnehmen und im Vorfeld mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
Einsatzplanung
Im Rahmen der Einsatzplanung werden organisatorische Vorbereitungen für mögliche Einsätze getroffen und daraus unter anderem die Alarm- und Ausrückeordnung sowie, bei Bedarf, spezielle Alarmpläne für besondere Einrichtungen (z.B. Kliniken) bzw. Einsatzlagen (z.B. Hochwasser) erstellt. Die Erstellung von einsatztaktischen Konzepten (z.B. Löschwasserkonzept), auch in Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen (z.B. bei Großveranstaltungen, Fastnachtsumzüge), runden das Aufgabenfeld ab. Im Zuge von verkehrsrechtlichen Verfahren erfolgt eine Beteiligung der Brandschutzdienststelle um sicherzustellen, dass auch bei Straßensperrungen, Umleitungen oder Bauarbeiten immer eine Erreichbarkeit durch die Einsatzkräfte gewährleistet werden kann.
Zivilschutz
Der ´Zivilschutz ist eine besondere Art des Bevölkerungsschutzes, welcher alle nicht militärischen Maßnahmen beinhaltet, welche dem Schutz der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur im Verteidigungs- und Spannungsfall dienen. Des Weiteren werden Aufgaben im Rahmen des Bevölkerungsschutzes übernommen, wie die Warnung der Bevölkerung und organisatorische Vorbereitungen für Maßnahmen bei einem länger andauernden Stromausfall oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen (Krisen).