Helm bei der Höhenrettung
Warum überhaupt ein Kunststoffhelm bei der Höhenrettung
Helme wurde für die spezifischen Bedürfnisse der Höhenrettung / Höhenarbeit entwickelt.Sie haben ein minimales Gewicht, eine gute Nackenfreiheit und dadurch eine gute Sicht nach oben .
Der Kletterhelm (eigentlich richtig: Bergsteigerschutzhelm) muss der EN 12492 und der UIAA-Norm entsprechen, dass heißt er muss eine erhebliche Durchdringfestigkeit gegen Steinschlag, herabfallende Ausrüstungsstücke von Vorsteigern und anderen Seilschaften, sowie ein großes Energieaufnahmevermögen aufweisen. Empfohlen wird ein widerstandsfähiger und bequemer Helm, die der Anforderungen der Höhenarbeit EN 397 für Industrieschutzhelme entsprechen
Was sollte beachtet werden beim Helm
- Ein geringes Gewicht (200 bis 400g)
- Eine gute Passform, das heißt der Helm darf weder ins Gesicht noch in den Nacken rutschen beziehungsweise sich schieben lassen
- Einstellrad zum einfachen Anpassen der Kopfbandlänge bzw. der Größeneinstellung
- Mittelgroße Belüftungsöffnungen
- Eine helle Farbe, da dadurch die Sonnenstrahlen besser reflektiert werden können und somit einem Hitzestau vorgebeugt werden kann
- Sollten ein Vorrichtung besitzen um eine Stirnlampe montieren zu können
- Das Kinnband sollte, sich bei 25 daN lösen
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Regeln BGR 193
Januar 2000 Aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2006
( ist auch für die Feuerwehr gültig )
Benutzung von Kopfschutz
/ Industrieschutzhelme
Bei allen Arbeiten und Tätigkeiten, die Gefährdungen nach Abschnitt 3.1.1 beinhalten,
sollen Industrieschutzhelme, die den Grundanforderungen der DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“ genügen, entsprechenden Schutz bieten.
Alle Industrieschutzhelme müssen die Grundanforderungen an folgende Schutzfunktionen erfüllen:
− Stoßdämpfung,
− Durchdringungsfestigkeit,
− Beständigkeit gegen eine Flamme und
− Gewährleistung des Sitzes.
Ein fester Sitz am Kopf kann nicht nur durch eine verstellbare Innenausstattung gewährleistet werden, sondern – je nach auszuführender Arbeit – auch durch zusätzliche Benutzung eines Kinnriemens.
Außerdem stehen für nachfolgend genannte besondere Einsätze bzw. Gefährdungen Industrieschutzhelme mit speziellen Eigenschaften zur Verfügung:
− Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C,
− Einsatz bei sehr hoher Temperatur, 150 °C,
− Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V,
− Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall oder
− Gefährdung durch seitliche Beanspruchung.
Benutzung
Kopfschutz ist nach § 15 Arbeitsschutzgesetz bestimmungsgemäß zu benutzen.Nach DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“ bzw. DIN EN 812 „Industrie-Anstoßkappen“sind vom Hersteller entsprechende Angaben hierzu in der Sprache des Verkaufslandes (Benutzerlandes) auf jedem Kopfschutz in Form eines Etikettes anzubringen. Kopfschutz darf nicht für die Befestigung von Zubehörteilen in einer nicht vom Hersteller
empfohlenen Weise verwendet werden. Die Versicherten sind auf die Gefahren hinzuweisen, die entstehen, wenn entgegen den Empfehlungen des Herstellers die ursprünglichen Bauteile des Kopfschutzes verändert oder entfernt werden.
Auf den Kopfschutz dürfen keine Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten aufgebracht werden, es sei denn, der Hersteller hat hierzu ausdrücklich erklärt, dass eine Beeinträchtigung der Schutzwirkung nicht zu erwarten ist.
Klebeetiketten können insbesondere bei Helmschalen aus Polycarbonat (PC) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) zu Materialschäden führen.
Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus thermoplastischen
Kunststoffen
Industrieschutzhelme aus thermoplasten Kunststoffen können einer altersbedingten Minderung ihrer Schutzfunktion unterliegen. Ihre Haltbarkeit, insbesondere die der Helmschalen, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Unter anderem sind hier Witterungseinflüsse,
UV-Bestrahlung und Luftverunreinigung zu nennen.
Hinzu kommen noch herstellerseitige Einflüsse, z.B. Art und Qualität des verwendeten Ausgangs-Kunststoffes und der zugegebenen UV-Stabilisatoren, Druck, Temperatur und Spritzgeschwindigkeit bei der Formgebung der Helmschalen.
Häufig verwendete thermoplastische Kunststoffe sind z.B.
Bezeichnung Kurzzeichen:
Polyethylen PE
Polypropylen PP
glasfaserverstärktes Polypropylen PP-GF
Polycarbonat PC
glasfaserverstärktes Polycarbonat PC-GF
Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS
Aus den vorstehend genannten Gründen gilt für die meisten Industrieschutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen, dass ihre Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum,
auf maximal vier Jahre begrenzt werden sollte.
Zur Groborientierung über die Versprödung von Helmschalen aus nicht glasfaserverstärktem thermoplastischem Kunststoff wird der so genannte „Knacktest“empfohlen.
Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm der weiteren Benutzung entzogen werden.
Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen
3.4.1 Sichtprüfung
Nach § 15 Arbeitsschutzgesetz sind die Versicherten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie nach der Weisung und Unterweisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sorge zu tragen.
In diesem Zusammenhanghaben die Versicherten den ihnen zur Verfügung gestellten Kopfschutz regelmäßigauf seinen ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Dies gilt insbesondere,
wenn der Kopfschutz einem starken Auf- oder Anprall ausgesetzt war. Werden bei der Sichtprüfung oder beim „Knacktest“ Mängel festgestellt, dürfen Industrieschutzhelme bzw. Industrie-Anstoßkappen nicht mehr weiterbenutzt werden. Sie sind derweiteren Benutzung zu entziehen.
Ein Helm sollte ausgesondert werden
· Bei verrosteten Nieten (Entstehung z. B. durch Schweiß)
· Wenn der Helm durch Steinschlag oder Sturz starker Stoßbelastung ausgesetzt war und bereits dadurch eine deformierte Schale und/oder gedehnte oder ausgerissene Tragebänder besitzt
Veränderungen am Helm -z. B. durch Aufkleber, Farbe oder durch zusätzliche Bohrungen von Luftlöschern- können Helmeigenschaften sehr stark beeinträchtigen und sollten auf alle Fälle unterlassen werden!

Aus dem Alpinenbereich
Der Kletterhelm - das ungeliebte Stück Sicherheit
”Zum guten Glück trifft es ja meistens die andern …”Beim Sportklettern gibt es dank diesem Motto nur wenige Situationen, in denen Helmträger beneidet werden. Und auch diese Momente geraten schnell in Vergessenheit, denn der menschliche Geist hat sich für die unerfreulichen Dinge im Leben einen praktischen Verdrängungsmechanismus zugelegt - und so belegen die Helmträger schon am nächsten Tag wieder ihren abgeschlagenen letzten Platz in der Szene!Sagen wir es doch einmal laut und deutlich:
Eine dicke Schale* vor dem Kopf unterbindet nun wirklich jegliches selbstwertsteigernde Gefühl von Furchtlosigkeit und Freiheit - und zwar total! Und wenn der Kopf schon durch einen störenden Fremdkörper eingeengt werden muss, dann lieber durch ein wirksames, durch-und-durch-lässiges, cooles Stirnband oder Kopftuch …*) es kann sich dabei auch um etwas Brettartiges handeln!Und hier noch eine andere, ebenfalls wichtige Sicht der Dinge:
Ein kleiner Stress, ein unfreiwilliger Abgang, und schon hast du das, was in der Halle brav eingeübt wurde, nicht mehr im Griff: Du fällst unkontrolliert, vorallem, wenn dir die Flugroutine fehlt. Plötzlich bist du froh, dass das mit der Seilführung (zufälligerweise?) gestimmt hat, denn an die Beine zu denken, als die Hände langsam feucht wurden, tja, das war dann doch etwas viel verlangt…Wichtig ist es, einen Helm einfach aufzusetzen,und das nicht nur beim Eisklettern oder bei alpinen Klettertouren .
Vielleicht gehört etwas Überwindung dazu, im Klettergarten als einziger seine Schüssel aus dem Rucksack herauszukramen und aufzustezen.
Wir sollten vorbild sein und die Vorbildwirkung darf nicht unterschätzt werden , vielleicht schafft es die kletternde Zunft irgendwann, dass auch bei ihnen das Tragen eines Helmes echt „cool“ ist.
.