Ausführungsbestimmungen für
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Was muss darin enthalten sein?
Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne haben Gültigkeit für die Stadt Villingen-
Schwenningen. Diese Vorgaben basieren auf der DIN 14095.
Bei allen Ausschreibungen bzw. Vergaben von Aufträgen zur Erstellung von Feuerwehrplänen
sind diese Bestimmungen zu beachten und können zum Vertragsbestandteil gemacht
werden.
Im Feuerwehrplan müssen alle Angaben, die für einen Feuerwehreinsatz notwendig sind,
enthalten sein. Sie ermöglichen eine präventive Einsatzplanung, das sichere Auffinden des
Objektes sowie eine gute Orientierung auf dem Gelände und in Gebäuden. Zudem beeinflussen
die Details, wie z. B. die Darstellung der Brandabschnitte, die Planung des Einsatzverlaufes
im Brandfalle wesentlich.
Um dies zu gewährleisten sind die Pläne - insbesondere nach Umbauten und Nutzungsänderungen
- zu aktualisieren.
Der Feuerwehrplan ist bei Veränderung am Objekt oder in der Nutzung sofort zu aktualisieren.
Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls
zu überarbeiten.
Es sind Ansprechpartner zu benennen, die im Einsatzfalle der Feuerwehr mit betrieblichen
Informationen zu Verfügung stehen.
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung (z. B. § 38)
- VwV Brandverhütungsschau
- Sonderbauvorschriften wie z. B. Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung
usw.
Download des Feuerwehr Musterplans im PDF-Format
Anschlussbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen der Stadt Villingen-Schwenningen
Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen
(BMA) mit direkter Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Integrierten
Leitstelle des Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie gelten für Neuanlagen sowie für
Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen.
Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die
Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von
Fehlalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2
genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch
in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der
Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie
unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives
Eingreifen ermöglichen.
Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA erkennt der Betreiber der BMA diese
Anschlussbedingungen einschließlich der Anhänge A bis D verbindlich an und verpflichtet sich
zu deren Einhaltung.
Download der Anschlussbedingungen im PDF-Format
Richtlinien zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
(Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien)
Download der Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien im PDF-Format
Aus- und Fortbildung
Standard-Einsatz-Regeln
Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu trainieren und im Einsatz anzuwenden.
Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die eingesetzten Einheiten aus ständig wechselndem Feuerwehrangehörigen mit ständig wechselnden Führungskräften bestehen und im Einsatzfall in Abhängigkeit von Einsatzort und Verfügbarkeit in unterschiedlicher Zusammensetzung an einer Einsatzstelle gemeinsam tätig werden müssen.
Hier ist es von unschätzbarem Vorteil, wenn die Vorgehensweisen für Standardsituationen bereits im Vorfeld festgelegt sind und von allen Einsatzkräften beherrscht werden.
Dies führt letztendlich zu einer Optimierung der Einsatzabläufe und schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende Handlungssicherheit.
Die vorliegenden Standard-Einsatz-Regeln entsprechen der gängigen Lehrmeinung. Insbesondere stehen sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, z.B. UVV, FwDV.
Bei den Standard-Einsatz-Regeln handelt es sich um dynamische Regelungen die durch Vorschläge aus der Einsatzpraxis ergänzt, optimiert und dem Stand der Technik angepasst werden können.
Download der Standard-Einsatz-Regeln im PDF-Format
Feuerwehr-Dienstvorschrift
Download im PDF-Format:
FwDV 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Stand: September 2006
FwDV 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Stand: März 2003
FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: 2005
FwDV 7 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Stand: 2005
FwDV 8 Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 Stand: 2002
FwDV 100 Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Stand: März 1999
FwDV 500 Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Stand: 2003
Satzungen der Stadt Villingen-Schwenningen
Download im PDF-Format:
Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES)
Feuerwehrsatzung Stand: Dezember 2005