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Aktion Fit for Firefighting

Unwetter: 1400 Einsätze in 9 Tagen nach tennisballgrossem Hagel

 

 

 

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Sicherheit bei Photovoltaikanlagen

Um der Feuerwehr im Fall eines Brandes eines mit einer Photovoltaikanlage ausgestatteten Gebäudes das Vorgehen und damit die Löscharbeiten zu erleichtern, sollten alle Gebäude mit einer Photovoltaikanlage mit der Info-Karte "FEUERWEHR-INFO Photovoltaikanlage" ausgerüstet sein. Dadurch erhält der Feuerwehreinsatzleiter alle für ihn notwendigen Informationen - die Löscharbeiten können zielgerichteter und schneller durchgeführt werden. Zusätzlich wird allen Betreibern von Photovoltaikanlagen die deutliche Kennzeichnung des Gebäudes mit dem Hinweisschild "PV-Anlage" (siehe nachstehend; Anbringung z.B. am Wechselrichter, am Hausanschlusskasten, am PV-Display oder auch außerhalb des Gebäudes) und der Einbau eines so genannten PV-Feuerwehrschalters - unabhängig von der Höhe der Gleichspannung - empfohlen. Dieser Schalter schließt die Photovoltaikanlage kurz und sorgt so dafür, dass auch zwischen den Photovoltaikmodulen und der Freischaltstelle am Wechselrichter keine gefährliche Gleichspannung anliegt, welche den Feuerwehreinsatz behindern kann. Auf dem Markt werden verschiedene Ausführungen dieser Schalter angeboten. Für Fragen zum PV-Feuerwehrschalter wenden Sie sich bitte an den Errichter/Planer Ihrer Photovoltaikanlage. Er wird Ihnen mit Sicherheit ein detailliertes Angebot machen. Hinweise zur Info-Karte "FEUERWEHR-INFO Photovoltaikanlage" Bitte füllen Sie diese Karte zusammen mit dem Errichter/Planer Ihrer Photovoltaikanlage aus. Bitte beachten Sie, dass auf der Rückseite der Karte eine einfache Übersichtsskizze der Anlage aufgeführt sein soll. Eine ausgefüllte Karte hinterlegen Sie bitte gut sichtbar an dem betreffenden Gebäude, z. B. (sofern jeweils vorhanden) in einer Halterung auf der Rückseite des PV-Displays, am Wechselrichter/Freischaltstelle, PV-Feuerwehrschalter, Hauseingang, Brandmeldezentrale/Feuerwehranlaufstelle und dem Feuerwehrplan nach DIN 14095.

Download Photovoltaik Infokarte im PDF-Format
Download Beispiel im PDF-Format
Download Hinweisschild im PDF-Format

Ausführungsbestimmungen für
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Was muss darin enthalten sein?

Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne haben Gültigkeit für die Stadt Villingen- Schwenningen. Diese Vorgaben basieren auf der DIN 14095. Bei allen Ausschreibungen bzw. Vergaben von Aufträgen zur Erstellung von Feuerwehrplänen sind diese Bestimmungen zu beachten und können zum Vertragsbestandteil gemacht werden. Im Feuerwehrplan müssen alle Angaben, die für einen Feuerwehreinsatz notwendig sind, enthalten sein. Sie ermöglichen eine präventive Einsatzplanung, das sichere Auffinden des Objektes sowie eine gute Orientierung auf dem Gelände und in Gebäuden. Zudem beeinflussen die Details, wie z. B. die Darstellung der Brandabschnitte, die Planung des Einsatzverlaufes im Brandfalle wesentlich. Um dies zu gewährleisten sind die Pläne - insbesondere nach Umbauten und Nutzungsänderungen - zu aktualisieren. Der Feuerwehrplan ist bei Veränderung am Objekt oder in der Nutzung sofort zu aktualisieren. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Es sind Ansprechpartner zu benennen, die im Einsatzfalle der Feuerwehr mit betrieblichen Informationen zu Verfügung stehen. Rechtsgrundlagen - Landesbauordnung (z. B. § 38) - VwV Brandverhütungsschau - Sonderbauvorschriften wie z. B. Industriebaurichtlinie, Versammlungsstättenverordnung usw.

Download des Feuerwehr Musterplans im PDF-Format

Anschlussbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen der Stadt Villingen-Schwenningen

Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Integrierten Leitstelle des Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis. Sie gelten für Neuanlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Fehlalarmen weitestgehend unterbinden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen einschließlich der Anhänge A bis D verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

Download der Anschlussbedingungen im PDF-Format

Richtlinien zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien)

Download der Feuerwehr-Kostenersatzrichtlinien im PDF-Format

 

Aus- und Fortbildung 

Standard-Einsatz-Regeln

Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu trainieren und im Einsatz anzuwenden. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die eingesetzten Einheiten aus ständig wechselndem Feuerwehrangehörigen mit ständig wechselnden Führungskräften bestehen und im Einsatzfall in Abhängigkeit von Einsatzort und Verfügbarkeit in unterschiedlicher Zusammensetzung an einer Einsatzstelle gemeinsam tätig werden müssen. Hier ist es von unschätzbarem Vorteil, wenn die Vorgehensweisen für Standardsituationen bereits im Vorfeld festgelegt sind und von allen Einsatzkräften beherrscht werden. Dies führt letztendlich zu einer Optimierung der Einsatzabläufe und schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende Handlungssicherheit. Die vorliegenden Standard-Einsatz-Regeln entsprechen der gängigen Lehrmeinung. Insbesondere stehen sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, z.B. UVV, FwDV. Bei den Standard-Einsatz-Regeln handelt es sich um dynamische Regelungen die durch Vorschläge aus der Einsatzpraxis ergänzt, optimiert und dem Stand der Technik angepasst werden können.

Download der Standard-Einsatz-Regeln im PDF-Format


Feuerwehr-Dienstvorschrift

Download im PDF-Format:

FwDV 1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Stand: September 2006

FwDV 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Stand: März 2003

FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: 2005

FwDV 7 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Stand: 2005

FwDV 8 Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 Stand: 2002

FwDV 100 Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Stand: März 1999

FwDV 500 Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 Stand: 2003


Satzungen der Stadt Villingen-Schwenningen

Download im PDF-Format:

Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES)

Feuerwehrsatzung Stand: Dezember 2005

 

 

 

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.... Ein starkes Team